§ 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der B&E Baukonzept GmbH im Bereich Bau, Sanierung, Innenausbau sowie Generalunternehmerleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2
Vertragsgrundlage
Grundlage der Leistungen sind die jeweils vereinbarten Angebote, Leistungsbeschreibungen sowie Planunterlagen.
§ 3
Ausführung der Leistungen
Die Ausführung erfolgt gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen DIN-Normen.
§ 4
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gelten als nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
§ 5
Nachträge und Zusatzleistungen
Änderungen oder zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden zusätzlich vergütet.
§ 6
Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
§ 7
Preisanpassung
Die angebotenen Preise basieren auf den aktuellen Materialkosten und Lohnkosten. Bei Preissteigerungen behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor.
§ 8
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsmodalitäten werden im jeweiligen Angebot individuell geregelt. Abschlagszahlungen richten sich nach dem Baufortschritt.
§ 9
Abschlagszahlungen
Abschlagsrechnungen werden rechtzeitig angekündigt und sind entsprechend der vereinbarten Fristen zu begleichen.
§ 10
Vorauszahlungen
Bei projektbedingten Umständen oder kurzen Bauzeiten kann eine vollständige Vorauszahlung vereinbart werden.
§ 11
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der B&E Baukonzept GmbH.
§ 12
Eigentumsübertragung
Eine Eigentumsübertragung an den Auftraggeber kann erfolgen, sofern die entsprechenden Materialkosten vollständig beglichen wurden.
§ 13
Ausführungsfristen
Ausführungsfristen und Bauzeiten werden projektbezogen im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
§ 14
Bauzeitverzögerungen
Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe, behördliche Auflagen oder unvorhersehbare Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungszeit.
§ 15
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle frei zugänglich ist und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 16
Baustrom und Bauwasser
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Baustrom und Bauwasser bauseits durch den Auftraggeber bereitzustellen.
§ 17
Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen oder die Nutzung erfolgt.
§ 18
Geringfügige Mängel
Kleinere Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 19
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB.
§ 20
Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Für bauseits gestellte Materialien oder Leistungen anderer Unternehmen wird keine Haftung übernommen.
§ 21
Haftung
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 22
Verdeckte Mängel
Verdeckte Mängel, unbekannte Leitungen oder Schadstoffe gelten als nicht kalkulierbar und werden gesondert berechnet.
§ 23
Materialverfügbarkeit
Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzögerungen durch Materialengpässe begründen keine Schadensersatzansprüche.
§ 24
Einsatz von Nachunternehmern
Die B&E Baukonzept GmbH ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Nachunternehmer ausführen zu lassen.
§ 25
Behinderungsanzeige
Verzögerungen durch fehlende Entscheidungen, Änderungen oder andere Gewerke führen zu einer Anpassung der Bauzeit.
§ 26
Teilleistungen
Bereits erbrachte Leistungen gelten als eigenständige Teilleistungen und sind entsprechend zu vergüten.
§ 27
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen sowie Verzugszinsen zu berechnen.
§ 28
Nutzung vor Abnahme
Eine Nutzung der Leistung vor Abnahme gilt als stillschweigende Abnahme.
§ 29
Reinigung und Toleranzen
Eine grobe Bauendreinigung ist enthalten. Feinreinigungen sind gesondert zu vergüten. Maßabweichungen im üblichen Toleranzbereich stellen keinen Mangel dar.
§ 30
Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist München, sofern gesetzlich zulässig.